Die Winterreifenpflicht ist da. Was bedeutet sie konkret.

Es wurde viel und lange über sie gesprochen und geschrieben, jetzt ist sie da: Die (konkrete) Winterreifenpflicht. Damit wird erstmals in der StVO vom deutschen Gesetzgeber eine Winterbereifung verbindlich vorgeschrieben, wenn konkret „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ das Straßenbild beherrschen. Die neue Regelung tritt in den kommenden Tagen in Kraft.
 
Die Winterreifenpflicht definiert in diesem Zusammenhang auch, was ein Winterreifen ist. Als umgangssprachlicher Winterreifen gelten danach alle M+S-Reifen („Matsch- und Schnee-Reifen“) bzw. Reifen mit einem „Schneeflocken“-Piktogramm. Darunter fallen auch entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen. Wer bei winterlichen Straßenbedingungen nicht mit diesen Reifen unterwegs ist, der muss künftig mit verdoppelten Bußgeldern rechnen. Für das Fahren mit Sommerreifen werden dann 40 EUR fällig. Für die Behinderung des Straßenverkehrs aufgrund falscher Bereifung müssen 80 EUR berappt werden. Ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei kommt hinzu.
 
Was die Winterreifenpflicht nicht festlegt, ist ein allgemeiner Geltungszeitraum (z.B. Oktober bis Ostern). Bei entsprechender Witterung ist es also erlaubt, auch im Dezember mit Sommerreifen zu fahren. Genauso kann es sein, dass Ende April noch einmal Winterräder aufgezogen werden müssen.
 
Übrigens, nicht nur in Deutschland ist das Thema „Winterreifenpflicht“ aktuell. Auch auf EU-Ebene wird an einer verbindlichen Regelung und Kennzeichnung von Reifen gearbeitet. Gut möglich, dass die „deutsche“ Wintereifenpflicht in nicht allzu ferner Zukunft modifiziert wird.

2 Kommentare

  1. … da sieht man mal wieder, wie abgehoben und Weltfremd unsere Politiker sind!
    Zum einen gibt es mal wieder Ausnahmen für LKW, die weiterhin alle anderen Fahrzeuge, vor allen Dingen Menschen, gefährden dürfen und weiterhin die Strassen blockieren, weil sie sich quer stellen, zum anderen hat offensichtlich niemand an die zweirädrigen Fahrer gedacht, ganz speziell die Winterfahrer von schweren Motorrädern!
    Für die Masse, schon gar nicht für historische Motorräder, gibt es irgendwo Winterreifen zu kaufen. Somit zahlen die Halter das ganze Jahr lang Steuern, dürfen das Bike aber nicht auf die Strasse bringen, weil es zwar für hunderttausende LKW, aber nicht für die vielleicht 1000 Winterbiker eine Ausnahme gibt…

    … ganz grosses Kino incl. IQ eines Feldweges …

  2. Ja, stimm ich zu. Ich hab dieses Jahr 2 Wochen auf meine Winterreifen gewartet. Ich musste mein Auto für 1 1/2 Tage abgeben, da die in der Werkstatt nicht wussten, ob sie für mich noch einen freien Termin haben.

    VG Chris

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