Höhere Bußgelder für selbstverschuldete Rutschpartien.

Meterologisch gesehen hat der Winter noch gar nicht begonnen, da wird schon vielerorts die Fahrt zur Arbeit zur Rutschpartie. Schnee, Graupel und Frost haben auf den deutschen Straßen ein Stelldichein gegeben und zu ersten Chaos-Situationen geführt – vor allem, weil es immer wieder Autofahrer gibt, die sich vom Winter-Intermezzo mit Sommerreifen „überraschen“ lassen. Ein Zustand, den der Gesetzgeber schon heute bestraft und künftig gesetzlich verhindern will. Die konkrete Winterreifenpflicht scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Bundesverkehrsminister Ramsauer hat dafür nicht nur seinen Willen bekundet, sondern mittlerweile auch die notwendigen Schritte eingeleitet.
 
Doch auch wenn die Pflicht heute noch nicht gilt – wer sich bei den aktuell herrschenden Straßenbedingungen mit Sommerschlappen erwischen lässt, zahlt ein Bußgeld. So muß der falschbereifte Autofahrer 20 EUR Strafe berappen. Mit Inkrafttreten der Winterreifenpflicht verdoppelt sich das Bußgeld auf 40 EUR (bei einhergehender Verkehrsbehinderung 80 EUR + 1 Punkt in Flensburg).
 
Bleibt eine letztlich logische Schlussfolgerung: Wenn die Winterreifenpflicht ohnehin in Kürze kommt und sich damit die Bußgelder verdoppeln, warum dann eigentlich warten. Aus sicherheitstechnischer Sicht gehören bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius ohnehin Winterreifen bzw. Winterräder ans Auto. Wer das nicht berücksichtigt, für den wird es ohnehin teuer. Egal, ob vorher erwischt oder nicht.
 
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