Winterreifen im Bibber-Frühling?

Wenn in diesen Tagen eine Floskel verstärkt bemüht wird, dann diese: „Die Temperaturen sind für die Jahreszeit deutlich zu kalt.“ Gern wird dazu Schneegraupel auf dem Brocken, Feldberg oder einer anderen Mittelgebirgs-Spitze gezeigt. Uns als Reifenfachhändler erreicht angesichts solcher Bilder immer wieder die Frage, ob es in Zeiten einer Winterreifenpflicht notwendig ist, noch einmal Winterräder auf das Fahrzeug zu ziehen.

Mit dieser Frage hat sich auch der ADAC auseinander gesetzt. Nach dessen Einschätzung muss zwar die Bereifung jederzeit den Straßenverhältnissen angepasst sein, aber die Polizei hat durchaus einen Handlungsspielraum. Generell ist anzunehmen, dass Bußgelder nur verhängt werden, wenn trotz rutschiger Straßen mit Sommerreifen zu schnell und risikohaft gefahren wird (Quelle: ADAC, zur Seite). Ansonsten gilt: Winterreifen oder Winterräder können trotz Bibber-Frühling im Lager bleiben.

Tipp zum Abschluss: Wer in der kommenden Winterreifen-Saison neue Pneus benötigt, der sollte sich jetzt umschauen. Winterreifen und Winterräder kauft man am günstigsten in der Vorsaison – also jetzt.

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